Meldung vom 23.04.2019

Verkehrsberuhigte Altstadt

In der Wasserstraße und Am Fischmarkt werden weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt umgesetzt.

Untersuchungen zum Verkehrskonzept Altstadt hatten bereits sehr deutlich ergeben, dass das hohe Kraftfahrzeug-Aufkommen an der Schnittstelle zwischen Altstadt und Hafeninsel, auf der Wasserstraße und der Straße Am Fischmarkt, die Wohnqualität und auch die Aufenthaltsqualität im Straßenraum stark beeinträchtigt.
Mit dem Ziel einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung in der Altstadt wurde in Abstimmung mit der Polizeiinspektion und dem Nahverkehr die Wirkung der baulichen und straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen geprüft und mit den Vertretern der Bürgerschaft im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zur Umsetzung abgestimmt. Berücksichtigung fanden hierbei die von Anwohnern eingebrachten Hinweise und Forderungen.

In einer ersten Stufe im Jahr 2018 waren einfachere Maßnahmen umgesetzt worden. Wegweisertafeln am Knieperwall und Knieperdamm wurden verändert, so dass neben den Parkhäusern für die Altstadt keine Einzelziele mehr ausgewiesen werden. Verkehrszeichen schreiben die Abfahrt von der Hafeninsel auf direktem Weg über die asphaltierte Seestraße zum Hauptverkehrsstraßennetz vor. Zudem weist eine flächige Markierung auf der Fahrbahn Fährwall zusätzlich auf die Tempo-30-Zone hin, in der sich jeder Kfz-Fahrer bereits befindet.

In der Woche nach Ostern werden nun weitere Maßnahmen realisiert:
Im Fährwall, vor der Einmündung Fährstraße in Höhe der Hafenkneipe und in der Straße Am Fischmarkt südlich der Badenstraße, erfolgt der Einbau von Fahrradbügeln. Das hat den Effekt, dass der Bereich mit angepasster Geschwindigkeit leicht umfahren werden muss. Im Fährwall wird dieser bereits heute durch die asphaltierte Fahrspur vorgegeben. Am Fischmarkt entsteht durch diesen so genannten Versatz gleichzeitig ein geschützterer Bereich für das Überqueren der Straße von der Hafeninsel aus in Richtung Badenstraße. Die Fahrzeuge fahren mit einem größeren Abstand am alten Lotsenhaus vorbei.

Desweiteren wird das zeitlich begrenzte Verkehrsverbot für Lkw > 7,5 t, in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr, eingeführt. Für Lkw > 7,5 t sind nachts Fahrten über das Hauptverkehrsstraßennetz nicht nur zumutbar, sondern auch geboten. Verkehrserhebungen haben gezeigt, dass gerade nachts Lastkraftwagen speziell die Wasserstraße als Abkürzung durch die Altstadt nutzen und damit erheblich die Nachtruhe beeinträchtigen. Das soll durch die Einführung des zeitlich begrenzten Verkehrsverbots für Lkw > 7,5 t in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr verhindert werden.

Im Herbst 2019 wird die Abteilung Straßen und Stadtgrün erneut das Verkehrsaufkommen und auch die Fahrgeschwindigkeiten in der Wasserstraße und Am Fischmarkt prüfen, um die Wirkungen aller Maßnahmen einschätzen zu können. Eine nächste Überprüfung erfolgt ein Jahr nach der Umsetzung, das heißt im Frühjahr 2020.