Meldung vom 21.03.2020

Gaststätten sind zu schließen

"Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes sind ab dem 21. März 2020, 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen."

Vollständiger Wortlaut der Verordnung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vom 21.03.2020

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