Meldung vom 04.12.2019

Weitere Förderung des Frauenschutzhauses vertraglich gesichert

Am Montag (2.12.) schlossen die Hansestadt Stralsund und die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nordvorpommern, Hansestadt Stralsund und Hansestadt Greifswald e. V. die vertragliche Vereinbarung zur weiteren Förderung des Frauenschutzhauses Stralsund. Der Vertrag tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch Oberbürgermeister Alexander Badrow, seinen 1. Stellvertreter Heino Tanschus und Dr. Catrin Dohse, Geschäftsführerin der AWO Stralsund, ist nun der Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt vom 7. November umgesetzt. Der Zuschuss beträgt höchstens 90.000,00 Euro/Jahr inkl. einer Verwaltungskostenumlage für die Zentralverwaltung. Die liegt bei fünf Prozent der Gesamtpersonalkosten. Der konkrete Jahreshöchstbetrag der Bezuschussung ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltssatzung.
"Das ist eine gute und richtige Entscheidung," so Oberbürgermeister Badrow, "denn ohne diesen Vertrag müsste das Haus, das Frauen und Kindern, denen Gewalt widerfahren ist, Zuflucht und Schutz oder auch ambulante Beratungen bietet, geschlossen werden." In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland jede dritte bis fünfte Frau in ihrem Leben häusliche Gewalt erfahren hat und allein in der Hansestadt Stralsund die Polizei in diesem Jahr 234 Mal deshalb zum Einsatz ausrücken musste, gibt es keine Alternative. "Gewalt, in welcher Art auch immer, ist kein Argument. Für die Hilfe und ihren Beistand gehört den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses meine höchste Anerkennung." bedankt sich Alexander Badrow.

Mit Beschluss der Bürgerschaft hatte die Arbeiterwohlfahrt bereits im April 1994 die Trägerschaft für das Frauenhaus übernommen. Ab 1995 wurde der jeweilige Jahreszuschuss mit der Haushaltssatzung festgelegt.
Eine neue Förderrichtlinie, die Erhöhung der Anzahl der festen Mitarbeiterinnen auf drei Vollzeitstellen sowie der lange Zeitraum seit dem Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 1994 haben den erneuten und bestätigenden Beschluss der Bürgerschaft zur vertraglichen Regelung der Bezuschussung erforderlich gemacht.

"Täglich erleben Frauen körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt ─ ganz gleich wie alt sie sind, welcher Schicht sie angehören oder woher sie kommen. Die Gewalt findet in der Partnerschaft statt, im Berufsleben oder in der Öffentlichkeit. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bieten diesen Frauen Schutz vor weiterer Gewalt. Sie helfen ihnen, die Folgen von Gewalt und Missbrauch zu überwinden und ein gewaltfreies Leben aufzubauen.
Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) unterstützt deutschlandweit Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in fachlicher Hinsicht und bei ihrer politischen Arbeit. FHK vernetzt zahlreiche bundesweit agierende Wohlfahrtsverbände und ihre Einrichtungen.
Als einzige bundesweite Erhebung informiert dazu die neue „Bewohner_innenstatistik 2018“ der Frauenhauskoordinierung (FHK). Mit 180 Einrichtungen hat sich über die Hälfte der ca. 340 Frauenhäuser in Deutschland an der Untersuchung beteiligt. Neben Anzahl und Verweildauer erfasst die Statistik unter anderem Alter, Herkunft und Bildungsgrad der gewaltbetroffenen Frauen. Damit liegen für das Jahr 2018 Zahlen zu 7172 Frauen und fast 8000 Kindern in den Frauenhäusern der Bundesrepublik vor." (Quelle: frauenhauskoordinierung.de)